Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung
bei einem Heilpraktiker(in) in der Regel nicht.
Private- oder Zusatz-Versicherungen
Wenn Sie privat Voll- oder Zusatz-Krankenversichert sind (PKV, Beihilfe usw.)
können sie einen Teil der Rechnung erstattet bekommen.
Sie erhalten auf Wunsch von mir eine Rechnung,
die gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet wird.